Über die Zeitschrift
Zeitschriftenrichtlinien und Publikationsprozess
Konzept
agricultural engineering.eu ist eine wissenschaftliche Open-Access-Zeitschrift, die Studien und Ergebnisse aus der angewandten Forschung der Agrartechnik veröffentlicht. Das Themenspektrum reicht von der Methodenentwicklung und Versuchstechnik über den Technikeinsatz im Pflanzenbau, in der Tierhaltung und bei der Energieproduktion bis zur Umwelttechnik und Informationstechnologie. Wir unterstützen Wissenschaftler und Nachwuchskräfte aus Forschungsinstituten, Industrie und Unternehmen der Landtechnik bei der Veröffentlichung ihrer Projekte, um den interdisziplinären Austausch neuer Erkenntnisse in der Agrartechnik weiterzuentwickeln.
Peer-Review-Vorgang
Die eingereichten Artikel werden in einem Peer-Review-Prozess begutachtet, um die wissenschaftliche Qualität der Beiträge zu bewerten.
Jeder Artikel wird zunächst von der Redaktion auf seine Eignung geprüft und dann durch mindestens zwei Wissenschaftler begutachtet, die der geschäftsführende Herausgeber (KTBL) auswählt. Nach Abschluss des Reviews erhält der Autor das Ergebnis und die Anmerkungen der Gutachter.
Die Artikel werden im Single-Blind-Verfahren beurteilt. Kriterien sind die inhaltliche Qualität (Methoden und Ergebnisse), die Bedeutung für die Wissenschaft, Industrie und landwirtschaftliche Praxis sowie die Qualität der Darstellung.
Dem korrespondierenden Autor wird nach der Begutachtung mitgeteilt, ob der Beitrag
- ohne Änderungen angenommen,
- mit geringfügigen Änderungen angenommen,
- mit umfangreichen Änderungen und weiterer Begutachtung angenommen oder
- abgelehnt wird.
Im Falle einer Veröffentlichung wird im Beitrag vermerkt,
- wann der Artikel eingegangen ist,
- wann er akzeptiert wurde und
- wann er online veröffentlicht wurde.
Erscheinungsfrequenz
Die Beiträge werden kontinuierlich online veröffentlicht. Alle drei Monate werden die veröffentlichten Beiträge zu einer Ausgabe zusammengefasst.
Nutzungsrechte der Autoren
Autoren, die in dieser Zeitschrift publizieren möchten, stimmen den folgenden Bedingungen zu:
Die Autoren behalten das Copyright und erlauben der Zeitschrift die Erstveröffentlichung unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung CC BY, die es anderen erlaubt, die Arbeit unter Nennung der Autoren und der Erstpublikation in dieser Zeitschrift zu verwenden.
Die Autoren können zusätzliche Verträge für die nichtexklusive Verbreitung der in der Zeitschrift veröffentlichten Version ihrer Arbeit unter Nennung der Erstpublikation in dieser Zeitschrift eingehen (z.B. sie in einer Sammelpublikation oder einem Buch veröffentlichen).
Die Autoren können ihren Beitrag in dieser Zeitschrift online veröffentlichen (z.B. auf den Homepages von Institutionen oder auf ihrer eigenen Homepage), weil so produktive Austauschprozesse wie auch eine frühe und erweiterte Bezugnahme auf das veröffentlichte Werk gefördert werden (siehe The Effect of Open Access).
Richtlinie zum Einsatz generativer KI
Diese Richtlinie bezieht sich auf generative KI-Werkzeuge, d. h. Modelle, die Inhalte in Form von Texten (Sprachmodelle, LLMs), Bildern, Audio, Video, Softwarecode oder Datensätzen generieren.
- In Übereinstimmung mit der Stellungnahme des Committee on Publication Ethics (COPE) zu «Authorship and AI Tools» können KI-Werkzeuge keine Verantwortung für eingereichte Manuskripte übernehmen. Sie können beispielsweise keine Interessenkonflikte erklären oder eine Lizenzvereinbarung unterzeichnen. Daher dürfen KI-generierte Inhalte in einer wissenschaftlichen Publikation nicht ohne menschliche Überprüfung oder Bearbeitung verwendet werden.
- Jede Verwendung von KI-Werkzeugen bei der Erstellung des Manuskripts (z. B. für die Datenerhebung oder -analyse) muss transparent offengelegt werden, entweder im Abschnitt «Material und Methode» oder in einer separaten Erklärung am Ende des Manuskripts (welche KI-Werkzeuge wurden verwendet, wann, wie und zu welchem Zweck).
- Aufgrund des Urheberrechts sind KI-generierte Bilder und andere multimediale Inhalte in unserer Zeitschrift ohne ausdrückliche Genehmigung des Verlags nicht zulässig.
- Die Verwendung eines LLM (oder anderer KI-Werkzeuge) für eine KI-gestützte sprachliche Überarbeitung muss nicht deklariert werden. Dazu gehört der Einsatz von KI, um von Menschen verfasste Texte lesbarer und stilistisch klarer zu formulieren sowie Grammatik-, Rechtschreib-, Zeichensetzungs- und Stilfehler zu korrigieren.
- Die Verwendung von KI-Werkzeugen im Begutachtungsprozess ist nicht zulässig, da die Vertraulichkeit der eingereichten Manuskripte nicht gewährleistet werden kann. Darüber hinaus tragen Gutachterinnen und Gutachter die volle Verantwortung für den Inhalt ihrer Gutachten. Die Nutzung von KI-Werkzeugen zur sprachlichen Überarbeitung eines vollständig von einer Gutachterin oder einem Gutachter verfassten Gutachtens ist jedoch zulässig, sofern keine personenbezogenen Daten oder vertraulichen Informationen weitergegeben werden.
Open-Access-Richtlinie
Open Access
Diese Zeitschrift bietet freien Zugang (Open Access) zu ihren Inhalten, entsprechend der Grundannahme, dass die freie öffentliche Verfügbarkeit von Forschung einem weltweiten Wissensaustausch zugute kommt. Die Beiträge der Autoren sind unmittelbar nach der Veröffentlichung online verfügbar.
Selbstarchivierung
agricultural engineering.eu ist als grüne Zeitschrift in der Datenbank von Sherpa Romeo gelistet:
- Autoren können das Pre-print archivieren (Manuskript vor dem Review)
- Autoren können das Post-print archivieren (Manuskript nach dem Review)
- Autoren können die Verlagsversion (PDF) archivieren
Sherpa Romeo ist ein Online-Dienst, der Informationen über die Richtlinien von Verlagen zum Urheberrecht und zur Selbstarchivierung bereitstellt. Der Dienst wird von Jisc betrieben, einer britischen Organisation zur Unterstützung von Open Access und Forschungsinfrastruktur (ehemals University of Nottingham).
Langzeitarchivierung
Alle Beiträge werden in elektronischer Form bei der Deutschen Nationalbibliothek langzeitarchiviert.
Veröffentlichungsgebühren
Für die Veröffentlichung von Beiträgen werden keine Veröffentlichungsgebühren erhoben (Diamond Open Access).
Herausgeber
Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. (KTBL)
Bartningstraße 49
64289 Darmstadt,
Tel.: +49 (0) 6151 7001-0
E-Mail: ktbl@ktbl.de
www.ktbl.de
Bauförderung Landwirtschaft e.V. (BFL)
Nevinghoff 40
48147 Münster
Telefon: + 49 (0) 251 703898-38
E-Mail: info@bfl-online.de
www.bfl-online.de
VDI e. V. – Fachbereich Max-Eyth-Gesellschaft Agrartechnik
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211 6214-2 66
E-Mail: meg@vdi.de
www.vdi.de/meg
VDMA e. V. – Fachverband Landtechnik
Lyoner Straße 18
60528 Frankfurt
Telefon +49 (0) 69 6603-1304
E-Mail: landtechnik@vdma.eu
vdma.eu >landtechnik




